Beitragsordnung

Von unseren Mitgliedern erheben wir einen gestaffelten monatlichen Mitgliedsbeitrag:

Unsere Beiträge

Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, Auszubildende, FSJ`ler, geringfügig Beschäftigte und Erwerbslose: 2,00€ pro Monat

 

Erwerbstätige: 4,00€ pro Monat

Die Beiträge sind, sofern im Einzelfall nicht anders mit dem Schatzmeister vereinbart, rückwirkend für ein Kalenderjahr zu leisten.

Abweichungen von dieser Beitragsordnung sind lediglich in Rücksprache mit der Kreisvorsitzenden/ dem Kreisvorsitzenden oder der Schatzmeisterin/ dem Schatzmeister möglich.

Die Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.